Version 2026-09-04-beta-2
KI-Transparenz
Wie Roost2D Studio KI-Systeme nutzt und was unter Ihrer Kontrolle bleibt.
Roost2D Studio nutzt KI-Systeme
Studio kombiniert deterministische Recipes und Werkzeuge, Compiler und Verifier mit freigegebenen KI-Modellen und optionalen autonomen Coding-Agenten. KI-Vorschläge können unzutreffend, unsicher, verzerrt oder rechtlich problematisch sein.
Auswahl und Sicherheitsgrenze
Im automatischen Modus kann Studio anhand von Aufgabe, erwarteter Erfolgswahrscheinlichkeit, Kosten und konfigurierten Datenschutzanforderungen zwischen freigegebenen Modellen und Implementierungswegen wählen. Der Build-Modus bestimmt den zugelassenen Arbeitsumfang, nicht unmittelbar einen Anbieter oder ein Modell. Modellgesteuerte Arbeit erhält eine kontrollierte Arbeitskopie ohne Produktionsgeheimnisse. Abhängigkeiten, geschützte Dateien, Netzwerkzugriff und Pfade bleiben begrenzt.
Prüfung und letzte funktionierende Version
KI-generierte Quelltextänderungen werden nur aktiviert, wenn die konfigurierte automatische Verifikationspipeline erfolgreich ist. Andernfalls bleibt die letzte funktionierende Version unverändert. Automatische Prüfungen sind keine Garantie für Fehlerfreiheit, Sicherheit oder Rechtskonformität.
Managed AI und eigener Schlüssel
Bei Managed AI trägt Studio die Providerkosten und die Nutzung zählt gegen die Build Balance. Bei BYOK wird Ihr verschlüsselter Anbieter-Schlüssel verwendet und die Providerkosten laufen über Ihr Anbieterkonto. In beiden Fällen orchestriert und verifiziert Studio den Build; Prompt, ausgewählter Quelltext und Prüffeedback können an den Anbieter übertragen werden.
Ihre Kontrolle
Sie können einen Build stoppen, eine verifizierte Version wiederherstellen, Quelltext herunterladen und Ihren Anbieter-Schlüssel löschen. KI-Asset-Generierung kann im Rahmen der Beta-Limits und der anwendbaren Anbieterbedingungen verfügbar sein; jedes Ergebnis bleibt vor einer Veröffentlichung von Ihnen zu prüfen. Öffentliches Publishing bleibt deaktiviert.
Gültig ab 4. September 2026. Die deutsche Fassung ist maßgeblich.